Schutzmassnahmen

Kindergarten Maria vom Guten Rat

Präventionskonzept

zum Schutz der Kinder und des Kindergartenpersonals

Präventionskonzept

Schutzmassnahmen

Kinderschutz

Um Kinder und Jugendliche davor zu schützen, dass sie vernachlässigt werden, ihnen Gewalt angetan wird bzw. sie Opfer sexueller Übergriffe werden, trat am 01.]anuar 2012 das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. In erster Linie sind es die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, die ihr Erziehungsrecht und ihre Erziehungsverantwortung von Anfang an zur Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung ihres Kindes wahrnehmen.

Die Fachkräfte des Kindergartens begleiten und unterstützen ihrerseits auf Einrichtungsebene den Bildung- und Entwicklungsprozess des Kindes.

  • Sie fördern das Kind mit alters- und entwicklungsspezifischen Angeboten zu den verschiedenen Entwicklungsbereichen.
  • Sie gestehen dem Kind Freiräume für selbstbestimmtes Handeln und Experimentieren zu.
  • Sie beziehen es in Entscheidungen mit ein, die das Kind selbst, die Gruppe oder die Einrichtung betreffen.
  • Sie ermöglichen ihm, soziale Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen zu sammeln.
  • Sie bieten dem Kind an, alleine oder gemeinsam mit und von anderen Menschen zu lernen.
  • Sie nehmen das Kind so an, wie es ist und schaffen damit eine wichtige Voraussetzung dafür, dass es sich selbst akzeptieren und somit ein gesundes Selbstwertgefühl entwickeln kann.

Das Kind

  • Indem es seine Meinung äußern und Fehler machen, Gefühle zeigen und über seinen Körper selbst bestimmen darf, lernt es, sich selbst an- und wahrzunehmen.
  • Werden ihm seine Rechte zugestanden und gelingt eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Kindertagesstätte, hat das Kind gute Chancen, zu einer selbstsicheren, starken Persönlichkeit heranzureifen.
  • Eine starke Persönlichkeit des Kindes und wachsame Erwachsene in seinem Umfeld sind der beste Schutz gegen Kindeswohlgefährdung.

Um in unseren Unterlagen vermerken zu können, dass die letzte altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung gemacht wurde, bitten wir die Eltern, uns bei der Anmeldung das Vorsorgeheft vorzulegen.

Für den Notfall, der hoffentlich nie eintreten wird, wissen unsere Kinder, dass sie sich jederzeit an den Jugendbeamten unsere Polizeidienststelle oder an einen seiner Kollegen wenden dürfen. Bei dem Besuch der Vorschulkinder in der Polizeidienststelle weist er sie eindringlich auf die Gefahren hin, die von Fundsachen z.B. Spritzen und von Menschen ausgehen können und bespricht mit ihnen mögliche Verhaltensweisen. Wir vertiefen diese Thematik mit Projekten, die Gefühle, Konflikte, Gewalt, Körper usw. zum Inhalt haben. Wir weisen die Kinder auf ihre Rechte hin und hängen diese gut sichtbar im Eingangsbereich auf.

Die Eltern laden wir zu einem Elternabend über Gewaltprävention und sexuellem Missbrauch ein.

Stellt eine Fachkraft der Kindertageseinrichtung bei einem Kind fest, dass es in seiner Entwicklung gefährdet ist, sucht der Erzieher das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, um gegebenenfalls auf die Inanspruchnahme von adäquaten Hilfen hinzuwirken (z. B. Arztbesuch, Erziehungsberatung, therapeutische Maßnahmen), damit eine Entwicklungsgefährdung abgewendet werden kann.

Sind die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage, durch eigenes Handeln oder Annehmen von Hilfen ihr Kind vor Gefahren zu bewahren, ist zu erwarten, dass das Kind in seiner körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung erheblichen Schaden nimmt. In diesem Fall sind die Fachkräfte der Einrichtung gesetzlich dazu verpflichtet, sich mit einer der insoweit erfahrenen Fachkräfte der Landeshauptstadt München zu beraten und gegebenenfalls das Jugendamt zu informieren, falls die Gefährdung des Kindeswohls durch andere Maßnahmen nicht abgewendet werden kann.

Zu beachten: Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Schutzauftrages ist das Kindergartenpersonal zum Wohl des Kindes verpflichtet, die Herausgabe eines Kindes zu verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass Eltern oder abholberechtigte Personen beim Abholen des Kindes alkoholisiert sind bzw. bei ihnen Alkoholgeruch wahrgenommen wird.

Ein Präventionskonzept der Einrichtung zum Kinderschutz liegt vor und kann jederzeit nachgefragt und eingesehen werden. Wir bilden uns jährlich in einer eintägigen Teamfortbildung zum Thema Kinderschutz weiter.

Besteht ein Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeiter der Einrichtung können sich die Eltern an die Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese wenden unter www.erzbistum-muenchen.de/page0l3864.aspx beziehungsweise an folgende zwei externen Rechtsanwälte:

Ute Dirkmann
Schloss-Prunn-Straße 5a
8l375 München
Tel.: 089/ 74160023
Fax.: 089/ 74160024
info@kanzlei-dirkrnann.de

Dr. Martin Miebach
Pacellistraße 4
80333 München
Tel.: 089/212147-0
Fax.: 089/212147-260
muenchen@bdr-legal.de

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Wir arbeiten nach dem Rahmenhygieneplan des bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

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